Freunde Arboretum
   Für das Arboretum - gegen Artensterben

Vorhabenbeschreibung

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Die nachfolgenden Ausführungen sind Originalformulierungen aus den Bebauungsplänen. Sie be­schrei­ben das Ausmaß des Bauvorhabens. Wenngleich ein versteckter Hinweis zu finden ist, dass an eine stu­fen­weise Errichtung des Fußball-Stadions gedacht ist, so muß an dieser Stelle deutlich gemach werden:

Alle Baumaßnahmen müssen derart geplant und durchgeführt werden, dass eine problemlose und schrittweise Erweiterung zu jedem Zeitpunkt erfolgen kann. Somit müssen schon in der ersten Baustufe alle Bau- und Erdarbeiten vorbereitend den angestrebten Endausbau berücksichtigen (sinngemäßes Zitat aus einem Gespräch mit Herrn BM Speckhardt / Eschborn am 20.08.2008)

02.04.2008 Begründung zu den Bebauungsplänen Nr. 235 "Sportpark Arboretum" der Stadt Eschborn 2. Entwurf  und  Nr. 107  "Sportpark Arboretum" der Stadt Schwalbach am Taunus      

5          Vorhabensbeschreibung

5.1       Allgemeine Beschreibung der Planungskonzeption

Die in Vorbereitung dieses Bebauungsplanverfahrens erarbeitete Verfahrenserkundung hat als die im Weiteren zu verfolgende städtebauliche Zielsetzung im "Sportpark Arboretum" folgende Einrichtungen herausgestellt:

  • eine regionalligataugliche Sportstätte,
  • eine Leichtathletikanlage,
  • eine Dreifeld-Sporthalle,
  • zwei Rasen-Spielfelder,
  • ein Kleinspielfeld,
  • sonstige dem Sportpark dienenden Nutzungen sowie
  • den vorgenannten Nutzungen zugeordnete Anlagen zum Abstellen von Kfz und Fahrrädern.

Regionalligataugliche Sportstätte

Die regionalligataugliche Sportstätte soll maximal 15.000 Zuschauer auf einer Haupt-, einer  Gegen- sowie zwei Seitentribünen fassen. Diese Größenordnung leitet sich wie folgt her:In der Heinrich-Graf-Sportanlage stehen für Fußballspiele derzeit 3.000 Zuschauerplätze zur Verfügung. Diese Kapazität ist für einen Spielbetrieb in der Regionalliga nach den ein­schlägigen DFB-Statuten (Deutscher Fußball-Bund: Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung in der Fassung vom 31. Januar 2001) nicht ausreichend. In diesen Durchführungsbestimmungen wird als Mindeststandard eine Zuschauerkapazität von 10.000 Plätzen als technisch-organisatorische Voraussetzung für die Zulassung zur Regi­onalliga genannt.Ein entsprechender Ausbau der bestehenden Einrichtungen in der Heinrich-Graf- Sportanlage kommt u.a. aus Nachbarschaftsgründen zu der umliegenden Wohnbebauung nicht in Betracht.

Seite 18  AS&P - Albert Speer & Partner GmbH